Die Schiedsabrede ist der Oberbegriff für nachgenannte Abreden, die sich durch den Anlass der Parteieinigung unterscheiden (siehe Markierung im Text).
Schiedsklausel
Die Schiedsklausel charakterisiert sich durch folgende Begebenheiten:
- Klausel in einem Vertrag oder Statut
- Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit
- Unterwerfung unter die Entscheidung eines Schiedsgerichtes
- künftiger Streit.
Schiedsvertrag
Der Schiedsvertrag charakterisiert sich durch folgende Kriterien:
- vom ursprünglichen Vertrag oder Statut separate Vereinbarung
- Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit
- Unterwerfung unter die Entscheidung eines Schiedsgerichtes
- bereits ausgebrochener Streit.